Geschichte und Idee der Tagung

Geschichte und Idee der Assistententagung Öffentliches Recht

Die Assistententagung Öffentliches Recht findet seit 1961 jährlich in ununterbrochener Folge statt. Nach dem Vorbild der Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer treffen sich die deutschsprachigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und wissenschaftlichen Assistentinnen bzw. Assistenten, die auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts tätig sind, in einer Universitätsstadt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und erörtern in Referaten und Diskussionen verschiedene Aspekte eines übergreifenden Themas.

Das wissenschaftliche Programm der Assistententagung ist in ein kulturelles, touristisches und gesellschaftliches Rahmenprogramm eingebettet, das die Gelegenheit bietet, den Tagungsort und seine Umgebung kennenzulernen und Kontakte zu den anderen Tagungsteilnehmern zu knüpfen. Die "kleine Staatsrechtslehrertagung", wie die Assistententagung mit einer Mischung aus Stolz und Selbstironie auch genannt wird, stellt ein Forum des wissenschaftlichen Nachwuchses dar, das in mancher Hinsicht eigene Akzente setzt. Innovative Referate und spontane Diskussionsbeiträge sind besonders willkommen; die Tagung bietet nicht nur die Gelegenheit zur Präsentation der Ergebnisse langjähriger Forschung, sondern auch zum Testen neuer Ideen und Forschungsansätze.

Die Assistententagung hat keinen festen institutionellen Rahmen; sie wird jeweils von einem Team von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Assistentinnen/Assistenten organisiert, die am Tagungsort tätig sind.
Die Referate jeder Tagung werden (seit 1981 in regelmäßiger Folge) in einem Tagungsband veröffentlicht.

Zum Nachlesen:

Helmuth Schulze-Fielitz, 25 Jahre Assistententagung. Über Geschichte und Funktion der Tagungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fachrichtung "Öffentliches Recht" 1961-1985, in: JöR 34 (1985), S. 35-69;

Dirk Heckmann, Zwischen Spontaneität und Professionalität. Zehn weitere Jahre Assistententagung Öffentliches Recht (1986-1995), in: JöR 44 (1996), S. 237-254.









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